Bürgerbeteiligung / Verfahrensablauf

Für die Planung und Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern als Vorhabensträger zuständig. Es sind jeweils wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren erforderlich, die ihre Rechtsgrundlage im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz haben. Die gesetzlichen Verfahrensvorschriften enthalten sowohl die öffentliche Bekanntmachung der Verfahren, als auch die Information & Beteiligung der Bürger und der sog. Träger öffentlicher Belange (TÖB).

Die Stadt Regensburg beantragt den HWS beim Freistaat Bayern und setzt so die Planung für den Hochwasserschutz in Gang. Sie beteiligt sich fachlich-inhaltlich und finanziell an der Planung und Realisierung von HWS-Maßnahmen; darüber hinaus betreibt und unterhält sie die HWS-Anlagen nach der Fertigstellung. Aus diesen Gründen muss der Stadtrat (bzw. der Planungsausschuss) im Zuge der HWS-Planungen die grundlegenden Entscheidungen treffen.

Im Sinne der im Jahre 2000 gestarteten "Offenen Planung Hochwasserschutz Regensburg" hat der Planungsausschuss am 17.07.2007 - in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern - die Beschlussfassung der Stadt Regensburg bei allen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen geregelt:
Die Entscheidungskaskade beginnt mit dem Kenntnisnahmebeschluss. Danach werden die Planungen den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Freistaates Bayern und der Stadt Regensburg vorgestellt. Nach Einarbeitung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Hochwasserschutzplanungen dem Ausschuss erneut zum (wasserrechtlichen) Einleitungsbeschluss vorgelegt. Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens schließlich wird der Maßnahmenbeschluss gefasst – als Voraussetzung für den Baubeginn.

Im folgenden Diagramm sind die Reihenfolge und der Zusammenhang der einzelnen Schritte, Beschlüsse und Beteiligungsgelegenheiten bei der Planung und Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen dargestellt (gelb markiert sind die Beschlüsse des Stadtrates, grün markiert sind die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger). Der individuelle Verfahrensablauf kann je Abschnitt auf deren Informationsseiten nachgelesen werden. Klicken Sie hierzu in der interaktiven Karte auf Ihren gewünschten Abschnitt.

Grafische Darstellung des Verfahrensablaufes

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Untere Wasser-
rechtsbehörde
Freistaat Bayern
WWA Regensburg
Stadt Regensburg
Öffentlichkeit;
Verbände, Vereine
1

Planungsausschuss, Antrag bei Freistaat Bayern

2

Beauftragung der Planer

3

Bauentwurf

4

Planungsausschuss; Kenntnisnahme- beschluss

5

Bürgerinformation

6

Information der Träger öffentlicher Belange, Vereine

7

Bauentwurf; ggf. ergänzt / überarbeitet

8

Planungsausschuss / Einleitungsbeschluss

9

Antrag bei Unterer Wasserrechts-Behörde auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens

10

Öffentliche Auslegung

11

Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange

12

Sichtung und Prüfung der Stellungnahmen

13

Erörterungstermin

14

Planfeststellungsbeschluss

15

Planungsausschuss; Maßnahmen- beschluss; Bau- und Unterhaltungs-
vereinbarung

16

Mittelbereitstellung; Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen

17

Bürgerinformationen zum Bauablauf

18

Beginn / Fertigstellung der Baumaßnahmen

19

Übergabe an die Stadt Regensburg und Inbetriebnahme